Zulassungsvoraussetzungen:
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Mittlerer Bildungsabschluss (Realschulabschluss)
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Abschluss eines Ausbildungberufes nach § 25 des Berufsbildungsgesetzes, oder
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den Abschluss einer nach Bundes-oder Landesrecht vergleichbar geregelten Ausbildung
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Zugelassen wird auch, wer eine für den Besuch der Fachschule förderliche Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren nachweisen kann. Hierbei werden sozialversicherungspflichtige ununterbrochene Berufstätigkeiten von jeweils zwölf Monaten anerkannt.
- Erfahrung im Tanz und Bewegungsbereich
- eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- die erfolgreiche Teilnahme am Auswahlseminar
Ausbildungskosten:
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monatlich 480 Euro und eine einmalige Prüfungsgebühr von 200 Euro
