Zulassung und Gebühren Fachschule für Gymnastik, Tanz und Bewegungstherapie

Zulassungsvoraussetzungen:
  • Mittlerer Bildungsabschluss (Realschulabschluss)
  • Abschluss eines Ausbildungberufes nach § 25 des Berufsbildungsgesetzes, oder
  • den Abschluss einer nach Bundes-oder Landesrecht vergleichbar geregelten Ausbildung
  • Zugelassen wird auch, wer eine für den Besuch der Fachschule förderliche Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren nachweisen kann. Hierbei werden sozialversicherungspflichtige ununterbrochene Berufstätigkeiten von jeweils zwölf Monaten anerkannt.
  • Erfahrung im Tanz und Bewegungsbereich
  • eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • die erfolgreiche Teilnahme am Auswahlseminar
 
Ausbildungskosten:
  • monatlich 480 Euro und eine einmalige Prüfungsgebühr von 200 Euro